Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windenergie" Großrudestedt - Auslegungsunterlagen und Bekanntmachung
Bekanntmachung zur frühzeitigen Beteiligung des Sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ der Gemeinde Großrudestedt
Der Gemeinderat der Gemeinde Großrudestedt hat in seiner Sitzung vom 16.07.2025 die Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ beschlossen.
Der Geltungsbereich des Vorhabengebietes umfasst eine momentan landwirtschaftlich genutzte Fläche von etwa 80 Hektar. Die Lage des Plangebietes sowie die betroffenen Flurstücke können nachstehend entnommen werden.
Der Gemeinderat hat die frühzeitige Beteiligung zum Sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ in seiner Sitzung vom 16.04.2026 beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet im Zeitraum vom
04.05.2026 bis einschließlich 05.06.2026
statt.
Die frühzeitige öffentliche Auslegung zum Vorentwurf umfasst die folgenden Unterlagen:
Planzeichnung des Sachlichen Teilflächennutzungsplans
Begründung zum Sachlichen Teilflächennutzungsplans (mit Darstellung der Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 2a Nr. 1 BauGB)
Ein Umweltbericht zur Planung wird im Zuge der Entwurfsfassung erarbeitet und Bestandteil der förmlichen Beteiligung. Die Unterlagen zum Vorentwurf des Sachlichen Teilflächennutzungsplans werden elektronisch auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach unter folgendem Link zugänglich gemacht: www.gramme-vippach.de/Aktuelles
Darüber hinaus liegt der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft (Zimmer 24) Gramme-Vippach, Erfurter Straße 6, 99195 Schloßvippach, während der folgenden Sprechzeiten öffentlich aus:
Montag: 09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist von jedermann abgegeben werden. Stellungnahmen sollen dabei elektronisch (per Mail an ) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch postalisch oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Die Veröffentlichung wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Verortung des Geltungsbereichs:
Betroffene Flurstücke:
Flur 5: 302, 303, 309, 413/2, 481
Flur 6: 430/2, 432, 435/2, 435/3, 435/4, 435/5, 435/6, 436/1, 437/1, 438/1, 440, 497
Flur 7: 442, 443/1, 443/2, 443/3, 443/5, 443/6, 443/7, 443/8, 443/9, 445, 446, 447/1, 447/2, 447/3, 447/4, 447/5, 448, 449, 450, 452, 453, 454, 455/1, 455/10, 455/11, 455/2, 455/3, 455/4, 455/5, 455/6, 455/7, 455/8, 455/9, 456, 457/1, 457/2, 457/3, 457/4, 457/5, 457/6, 458, 459, 460, 461/1, 461/2, 462/1, 463, 464, 465/1, 465/2, 465/3, 465/4, 465/5, 465/6, 466/1, 466/2, 466/3, 466/4, 466/5, 467/1, 468/1, 468/2, 469, 470, 471, 498, 499, 500, 501, 502, 530, 531, 532, 533, 534, 535, 536, 537, 538, 539, 541, 542, 543, 569, 570, 571, 572, 573, 590, 591
Anlagen (siehe unten):
Planzeichnung
Begründung Vorentwurf
Weitere Informationen
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Di, 22. Juni 2021