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Billigung und Offenlegung des Entwurfes sowie Durchführung des Beteiligungsverfahrens zum Bebauungsplanverfahren „Hornsberg-Blick“

Der Bürgermeister der Gemeinde Großrudestedt hat mit Eilentscheidung Nr. 01/09/2021-E vom 21. Januar 2021 über die entschieden. Der Entwurf des Bebauungsplans (B-Plan) Allgemeines Wohngebiet (WA) „Hornsberg-Blick“ Großrudestedt der Gemeinde Großrudestedt (Gemarkung Großrudestedt, Flurstücke 1574, 1575/1, 1577/23 und 800/4 in der Flur 11 sowie Flurstücke 1415/1, 1415/2, 1415/5 und 821/2 in der Flur 12) in der Fassung vom November 2020 und die Begründung mit ihren Anlagen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen im Zeitraum

 

vom 15. Februar 2021 bis einschließlich 19. März 2021

 

innerhalb der Öffnungszeiten (Montag, Dienstag und Freitag 9:00-12:00 Uhr sowie Donnerstag 9:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr) im Bauamt der

 

Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach

Außenstelle Großrudestedt

Bauamt, Zimmer 106

Bahnhofstraße 16

99195 Großrudestedt

 

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Außerhalb der zuvor genannten Öffnungszeiten können weitere Termine telefonisch mit dem Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach unter 036204 570-0 vereinbart werden.

 

Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Von Jedermann (auch Kinder und Jugendliche) können Stellungnahmen zum Entwurf des o. g. B-Plan schriftlich oder während der Öffnungszeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Bitte beachten Sie, dass während der Zeitdauer der Corona-Pandemie die Einsichtnahme in die Planungsunterlagen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Rufnummer 036204 570-0 möglich ist. Während des gesamten Aufenthaltes im Verwaltungsgebäude ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

 

Zusätzlich kann der Entwurf des B-Plans WA „Hornsberg-Blick“ Großrudestedt der Gemeinde Großrudestedt im Internet über die Homepage der Verwaltungsgemeinschaft www.gramme-vippach.de unter den Rubriken „Meldungen“ -> „Billigung und Offenlegung des Entwurfes sowie Durchführung des Beteiligungsverfahrens zum Bebauungsplanverfahren ‚Hornsberg-Blick eingesehen oder auf- und abgerufen werden.

 

 

Ziele und Zweck der Planung

Am nördlichen Ortsrand von Großrudestedt soll ein ca. 2,41 ha großes allgemeines Wohngebiet errichtet werden. Die beigefügte Skizze stellt die ungefähre Lage des Vorhabenstandortes dar und dient nur zur allgemeinen Information. Insofern ist das Ziel des Bebauungsplanes die Schaffung von Bauplanungsrecht als Voraussetzung für die Umsetzung des geplanten Vorhabens (Errichtung eines Wohngebietes). Darüber hinaus bestehen die nachfolgend aufgeführten Planungsziele:

  • Deckung des Wohnbauflächenbedarfs,
  • Förderung von familienfreundlichen Wohnformen durch möglichst großen individuellen Gestaltungsspielraum und einer damit einhergehenden geringen Festsetzungsdichte des B-Plans,
  • Schaffung eines grünen Ortsrandes zur Verbesserung des Landschaftsbildes und zur Eingrünung der neuen Siedlungsflächen durch Festsetzung von privaten Grünflächen (Baum-/Strauchhecke) in den Hausgartenbereichen im Norden (Übergang zur Agrarlandschaft) und Süden (Abgrenzung zu angrenzenden Nutzungen),
  • Durchgrünung des Wohngebietes durch Festsetzungen zum Anpflanzen von Bäumen und
  • flächensparende Erschließung und Eingriffskompensation außerhalb von Ackerland.

 

 

Folgende bereits vorliegende wesentliche Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar

  • Umweltbericht (Anlage der Begründung) mit Informationen
  • zu den wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie Landschaft und die biologische Vielfalt,
  • zu den Erhaltungszielen und zum Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete,
  • zu den Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie Bevölkerung insgesamt,
  • zu den Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie
  • zu den Wechselwirkungen zwischen den zuvor aufgeführten Belangen,
  • Gutachten (Anlage zum Umweltbericht): Artenschutzrechtliche Betrachtung zum Bebauungsplan „Hornsberg-Blick“ in Großrudestedt (Institut für biologische Studien Jörg Weipert),
  • Gutachten (Anlage der Begründung): Stellungnahme zu angemessenen Abständen nach BImSchG und StörfallV (ProTech GmbH, Dipl.-Ing. Hannes K. Junginger),
  • Stellungnahme des Landratsamtes des Landkreises Sömmerda vom 06. November 2015 mit Informationen der Unteren Naturschutzbehörde zu Hamstervorkommen und des Umweltamtes zum Bodenschutz sowie
  • Stellungnahme der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie vom 13. November 2015 mit Informationen zur Geologie bzw. zum Untergrund des Plangebietes.

 

 

Hinweise:

  1. Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Außerdem kann ohne eine Zuordnung der Stellungnahme die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.
  2. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. Diese Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. In Umsetzung der Informationspflichten der EU-Datenschutzgrundverordnung können in der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach innerhalb der Öffnungszeiten die erforderlichen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieses Planaufstellungsverfahrens eingesehen werden. Dabei handelt es sich insbesondere um Angaben zu den Kontaktdaten der Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten, dem Zweck und den Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, den personenbezogenen Daten, den betroffenen Personen, den Empfängern personenbezogener Daten, die Dauer der Speicherung, die Rechte der Betroffenen und zum Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörden.
  3. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Großrudestedt beraten und entschieden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Allgemeines Wohngebiet „Hornsberg-Blick“ Großrudestedt der Gemeinde Großrudestedt unberücksichtigt bleiben.
  4. Einwendungen, die eine Person oder eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. August 2017 (BGBl. I S. 3290), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2549), erstmals im Rechtsbehelfsverfahren erhebt, bleiben unberücksichtigt, wenn die erstmalige Geltendmachung im Rechtsbehelfsverfahren missbräuchlich oder unredlich ist. Ein Antrag (Normenkontrollantrag) nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2694), ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Karte Hornsbergblick

 

Großrudestedt, den 20. Januar 2021

 

Gemeinde Großrudestedt

 

gez. Andreas Müller

Bürgermeister

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Großrudestedt
Do, 04. Februar 2021

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